1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind anwendbar auf die Dienstleistungen des Vereins PDFX-ready (nachfolgend Verein) und regeln die Beziehungen zwischen den Teilnehmern am Zertifizierungsprogramm (nachfolgend Clubmitglieder) und dem Verein. Clubmitglieder sind keine Mitglieder des Vereins im Sinne von Art. 70 ff. ZGB sondern Kunden, die die Dienstleistungen des Vereins auf vertraglicher Basis in Anspruch nehmen.
Diese AGB sind ein integraler Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen dem Verein und den Clubmitgliedern.
2. Leistungen des Vereins
Der Verein stellt den Clubmitgliedern ein Zertifizierungsprogramm für Datenhersteller (Creator) und Datenverarbeiter (Output) zur Verfügung. Die Clubmitglieder können während der Dauer der mit dem Verein eingegangenen Vertragsbeziehung am Zertifizierungsprogramm teilnehmen. Die Richtlinien und Rahmenbedingungen für die Zertifizierung werden in einem separaten Dokument geregelt. Weitergehende Zusicherungen bestehen keine. Der Verein stellt auf seiner Homepage verschiedene Dokumente für die Datenhersteller und Datenverarbeiter zur Verfügung und gibt Empfehlungen ab. Der Verein stellt sicher, dass alle Unterlagen, die den Clubmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, regelmässig aktualisiert werden. Alle Dokumentationen vom Verein dürfen zu Informationszwecken kopiert und an Dritte weiter verteilt werden, vorausgesetzt, dass das Originaldokument in unveränderter Form verwendet wird und die Herkunft stets ersichtlich ist. Die kommerzielle Nutzung der vom Verein zur Verfügung gestellten Dokumentationen durch die Clubmitglieder ist jedoch ausdrücklich untersagt.
3. Technische Standards
Datenhersteller (Creator)
Der Datenhersteller verpflichtet sich, soweit technisch möglich, machbar und sinnvoll alle Druckdaten nach den Vorgaben des Vereins herzustellen und weiterzugeben.
Datenempfänger (Output)
Die Datenempfänger verpflichten sich, Daten, die nach den Spezifikationen des Vereins hergestellt wurden und technisch einwandfrei sind, ohne Vorbehalte zu verarbeiten.
4. Beginn, Dauer und Beendigung der Teilnahme am Zertifizierungsprogramm
Die vom Verein angebotenen Leistungen werden ausschliesslich den zahlenden Clubmitgliedern zur Verfügung gestellt. Es wird unterschieden zwischen teilnehmenden natürlichen und juristischen Personen. Die Teilnahme am Zertifizierungsprogramm beginnt mit dem Zahlungseingang des Beitrages. Die Zahlung des Beitrages berechtigt das Clubmitglied zur Nutzung der vom Verein angebotenen Leistungen während eines Kalenderjahres. Mit der Zahlung eines weiteren Beitrages verlängert sich die Teilnahme automatisch um ein Jahr.
Die Teilnahme endet durch Ausschluss, Austritt, Todesfall (bei natürlichen Personen), Löschung der teilnehmenden Gesellschaft im Handelsregister (bei juristischen Personen) oder durch Nichtbezahlen von Beiträgen. Mit dem Austritt erlöschen auch alle Rechte am Zertifikat.
5. Haftung der Clubmitglieder
Das Clubmitglied haftet für alle Schäden, die dem Verein im Falle von missbräuchlicher Verwendung der Zertifikate entstehen.
6. Gewährleistung des Vereins
Der Verein stellt seine Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen her und veröffentlicht diese. Der Verein lehnt jede Haftung für Folgeschäden, die aus der Benutzung der Vorgaben und Empfehlungen anfallen, ab. Wird der Inhalt oder die Darstellung einer Datei verändert oder beeinträchtigt, obwohl das Clubmitglied die vom Verein vorgegebenen technischen Spezifikationen eingehalten hat, ist die Haftung des Vereins ausgeschlossen. Sämtliche weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Beendigung der Geschäftsbeziehung
Das Clubmitglied wie auch der Verein können jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist die Vertragsbeziehung schriftlich ohne Angabe von Gründen beenden. Beim Austritt von einem Mitglied während der Vertragsbeziehung besteht kein An-spruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Mitgliederbeitrages. Eine missbräuchliche Nutzung der Zertifikate durch das Club-mitglied hat die sofortige Beendigung der Vertragsbeziehung zur Folge. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verein und einem Clubmitglied untersteht materiellem schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Verein und dem Clubmitglied ist Zürich.
9. Inkrafttreten der AGB
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1. September 2008 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.